Ihr Besuch des RAUM SCHROTH

Ausstellungen

RAUM SCHROTH im Museum Wilhelm Morgner
Thomästraße 1
59494 Soest / Germany

Öffnungszeiten

Dienstag, Mittwoch und Freitag 13 – 17 Uhr
Donnerstag 13 – 19 Uhr
Samstag + Sonntag 11 – 17 Uhr

Anreise

Düsseldorf Int. (DUS)
ca. 1,5 h Fahrt mit dem Auto oder Zug bis Soest

Paderborn-Lippstadt (PAD)
ca. 35 Min. Autofahrt bis Soest
ca. 1,5 h ab PAD Bus/Zug-Verbindung über Paderborn bis Soest

Dortmund (DTM)
ca. 35 Min. Autofahrt bis Soest
ca. 1 h ab DTM Bus/Zug-Verbindung über Holzwickede bis Soest

IC, RE, ERB Haltestelle Soest
von Münster / Hamm, Düsseldorf / Dortmund, Köln / Hagen, Kassel / Warburg
ab Bahnhof ca. 15 Min. zu Fuß, ca. 6 Min. per Taxi

Aus Richtung
Köln, Düsseldorf, Frankfurt, Kassel: A44 bis Abfahrt Soest
Hannover, Münster, Oberhausen: A2 bis Abfahrt Hamm-Uentrop

Richtung Soest und dann das Parkleitsystem von Soest nutzen.
Kostenfreie Parkplätze befinden sich entlang der Thomästraße. Die nächsten kostenpflichtigen Parkplätze befinden sich an der Thomästraße rechts vor dem Museum. Das nächste Parkhaus ist „Isenacker / P3“, bitte dort die Öffnungszeiten beachten.

Eintrittspreise für das Museum Wilhelm Morgner mit RAUM SCHROTH
(Stand 2024, MWM Website)

Einzelkarte: € 5,00
Ermäßigte Personen*: € 3,00
Gruppen bis 15 Personen: € 30,00
Kinder bis einschließlich 17 Jahre und Schülerinnen und Schüler ab 18 Jahre unter Vorlage des gültigen Schülerausweises: frei

Schulklassen im Rahmen des Unterrichts: frei

Erster Sonntag im Monat: für alle Personen frei
Erhöhte Eintrittspreise bei herausragenden Sonderausstellungen: € 8,00

Jahreseintrittskarte (12 Monate Gültigkeit), personenbezogen € 20,00
Inhaber „artCard“: € 3,00

*Ermäßigte Personen sind:
1. Inhaberinnen und Inhaber des SoestPasses,
2. Bürgerinnen und Bürger anderer Kommunen, soweit sie Empfängerinnen oder Empfänger von laufenden Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende), SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung),
Asylbewerberleistungsgesetz sind sowie nicht getrennt lebenden Eheleute bzw. eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner und die im Haushalt lebenden Kinder, Empfängerinnen und Empfänger von Kindergeldzuschlag, Familien mit mindestens zwei Kindern oder Alleinerziehende, soweit Wohngeld oder Lastenzuschuss gewährt wird, Familien oder Alleinerziehende mit einem oder mehreren behinderten Kindern bei Nachweis einer entsprechenden Bescheinigung,
3. Studentinnen und Studenten,
4. Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen „B“ und jeweilige Begleitperson.